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SYZYGY Aktie: EBIT bereinigt deutlich über Vorjahr - Starker operativer Cashflow - Kaufen!

Augsburg (www.aktiencheck.de) - SYZYGY-Aktienanalyse von der GBC AG:

Cosmin Filker und Marcel Goldmann, Aktienanalysten der GBC AG, raten in einer aktuellen Aktienanalyse weiterhin zum Kauf der Aktie der SYZYGY AG (ISIN: DE0005104806, WKN: 510480, Ticker-Symbol: SYZ).

Die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 erzielten Umsatzerlöse in Höhe von 69,43 Mio. EUR (VJ: 71,74 Mio. EUR) lägen mit -3,2% im Rahmen der Erwartungen. Zuletzt habe das Management von SYZYGY mit der Veröffentlichung des 9-Monatsberichts 2024 einen Umsatzrückgang von rund 3,0% in Aussicht gestellt. Sowohl die Prognose der Analysten der GBC AG als auch die Guidance seien damit erreicht worden.

Hauptverantwortlich für den Umsatzrückgang sei der Verlust eines größeren Etats (3,5 Mio. EUR nach GBC-Schätzung) in Großbritannien. Im Segment UK & US sei der Umsatz daher sichtbar auf 5,06 Mio. EUR (VJ.: 8,35 Mio. EUR) zurückgegangen. Ohne den Etatverlust wäre hier sogar ein leichtes Wachstum möglich gewesen. Auch das umsatzstärkste Segment Deutschland habe einen leichten Umsatzrückgang auf 56,45 Mio. EUR (VJ: 57,37 Mio. EUR) hinnehmen müssen. Hier habe sich wie in den Vorjahren weiterhin eine Nachfrageschwäche im Bereich der Transformationsberatung (Tochtergesellschaft diffferent) ausgewirkt. Die polnische Tochtergesellschaft Ars Thanea habe hingegen aufgrund der hohen Nachfrage nach CGI-Leistungen mit 8,21 Mio. EUR (VJ: 6,11 Mio. EUR) einen neuen Rekordumsatz erzielen können.

Das EBIT in Höhe von -10,98 Mio. EUR (VJ: -0,66 Mio. EUR) sei erneut durch hohe Firmenwertabschreibungen in Höhe von 16,64 Mio. EUR (VJ: 4,74 Mio. EUR) geprägt gewesen. Diese seien aufgrund der verschlechterten Geschäftsaussichten vor allem bei der Tochtergesellschaft diffferent GmbH angefallen, deren Firmenwert mittlerweile nahezu vollständig abgeschrieben sei. Bereinigt um Firmenwertabschreibungen, liege das EBIT trotz des Umsatzrückgangs aufgrund der eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen mit 5,67 Mio. EUR (VJ: 4,08 Mio. EUR) deutlich über dem Vorjahreswert. Die Liquiditätsneutralität der Firmenwertabschreibungen zeige sich im erneut hohen operativen Cash Flow von 9,63 Mio. EUR (VJ: 7,07 Mio. EUR).

Für das laufende Geschäftsjahr rechne das SYZYGY-Management mit einem weiteren Umsatzrückgang im hohen einstelligen Prozentbereich und einem Rückgang der EBIT-Marge auf 7,0% (2024: 8,2%). Während die in UK & US tätigen Gesellschaften nach Verdauung des Etatverlusts wieder steigende Umsätze ausweisen dürften, leide das Beratungsgeschäft in Deutschland weiterhin unter einer konjunkturbedingten Nachfrageschwäche. Hinzu komme der Verlust des Lufthansa-Etats, der nicht durch bereits gewonnene Neukunden kompensiert werden dürfte.

Nach einer rückläufigen Geschäftsentwicklung im aktuellen Übergangsjahr dürfte die SYZYGY AG ab 2026 wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren. Der anhaltende Trend zur Digitalisierung sowie der derzeit stattfindende technologische Wandel, in dessen Rahmen "KI-Themen" eine wichtigere Rolle spielen würden, dürften einen starken Einfluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung haben. Die SYZYGY AG sei mit ihrer hohen Technologiekompetenz für den Technologiewandel durch den verstärkten Einsatz von KI gut aufgestellt.

Nach einem Umsatzrückgang auf 63,18 Mio. EUR (2025e) würden die Analysten der GBC AG für die kommenden Geschäftsjahre ein Umsatzwachstum von jeweils 5,0% erwarten. Die EBIT-Marge sollte bis zum Ende unseres konkreten Prognosehorizonts auf 8,8% steigen, perspektivisch ist wieder eine zweistellige Profitabilität möglich, so die Analysten der GBC AG.

Im Rahmen des angepassten DCF-Bewertungsmodells hätten die Analysten der GBC AG ein leicht rückläufiges Kursziel in Höhe von 5,30 EUR (bisher: 5,50 EUR) ermittelt.

Cosmin Filker und Marcel Goldmann, Aktienanalysten der GBC AG, vergeben weiterhin für die SYZYGY-Aktie das Rating "kaufen". (Analyse vom 17.04.2025)

Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente besteht folgender möglicher Interessenskonflikt:

(1) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem analysierten Unternehmen oder analysierten Finanzinstrument oder Finanzprodukt.

(5a) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen oder Emittenten des analysierten Finanzinstruments getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Finanzanalyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.

(7) Der zuständige Analyst, der Chefanalyst, der stellvertretende Chefanalyst und oder eine sonstige an der Studienerstellung beteiligte Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen.

(11) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat bedeutende finanzielle Interessen an dem analysierten Unternehmen, wie z.B. die Gewinnung und/oder Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen bzw. die Gewinnung und/oder Erbringung von Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen (z.B. Präsentation auf Konferenzen, Roundtables, Roadshows etc.).

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (17.04.2025/ac/a/nw)

Archivbeitrag vom 17.04.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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