Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Munich Re-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Michael Herrmann vom Anlegermagazin "Der Aktionär" rät in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (ISIN: DE0008430026, WKN: 843002, Ticker-Symbol: MUV2, NASDAQ OTC-Symbol: MURGF) weiterhin zu kaufen.
Die Hurrikan-Saison in Nordamerika nehme wieder Fahrt auf. Hurrikan Helene habe einige historische Rekordmarken erreicht. Der Rückversicherungsmakler Gallagher Re habe derweil bereits eine erste Schätzung zu den damit verbundenen Kosten für die Versicherer veröffentlicht.
Hurrikan Helene habe am Donnerstagabend kurz nach 23 Uhr Ortszeit als kräftiger Sturm der Kategorie 4 die Big-Bend-Region von Florida getroffen. Mit maximal anhaltenden Windgeschwindigkeiten von 225 km/h sei Helene der stärkste Sturm, der seit 1851 an der Küste des Big Bend auf Land getroffen habe.
Helene sei der vierte Hurrikan, der in der Saison 2024 die US-Golfküste erreicht habe und an Land gegangen sei. Er habe sich rasch intensiviert, als er durch den östlichen Golf von Mexiko gezogen habe, und schließlich die Kategorie 4 erreicht, als er auf Land getroffen habe.
Der schwere Sturm habe an Teilen der Küste des Big Bend in Florida eine verheerende und tödliche Sturmflut ausgelöst. Überschwemmungen könnten dort bis zu sechs Meter über dem Boden reichen.
Berichten zufolge hätten die Wasserpegel in der Tampa Bay Area fast überall die Rekordstände überschritten. Die Region habe mit Pegelständen von fast 2,44 Metern die höchste Sturmflut seit über 80 Jahren erlebt. Die Flut gehe jedoch bereits langsam zurück.
Während die lebensgefährlichen Sturmfluten, Winde und schweren Regenfälle anhalten würden, schwäche sich Helene ab, während sie sich schnell nordostwärts in die Nähe von Valdosta (Georgia) bewege. Dabei erreiche sie maximal anhaltende Windgeschwindigkeiten von 90 Meilen pro Stunde und gelte nun als Sturm der Kategorie 1.
Das genaue Schadensausmaß sei so früh noch nicht bekannt. Der Rückversicherungsmakler Gallagher Re habe aber eine erste Schätzung veröffentlicht. Demnach dürften die durch Helene verursachten Verluste auf dem privaten Versicherungsmarkt bei drei bis sechs Milliarden US-Dollar liegen.
Gerade die Rückversicherer wie Hannover Rück und Munich Re hätten die diesjährige Hurrikan-Saison genau im Blick. Das Wetterphänomen La Niña lasse ein besonders aktives Jahr erwarten. Helene sollte die Anleger allerdings nicht verunsichern. Die Kosten seien relativ niedrig. Zum Vergleich: Der teuerste Hurrikan in der Geschichte der USA sei Hurrikan Katrina gewesen, der 2005 geschätzte Gesamtschäden von etwa 161 Milliarden US-Dollar verursacht habe.
Hannover Rück und Munich Re würden zu den attraktivsten Basisinvestments im DAX zählen. Beide Aktien bleiben ein Kauf, so Michael Herrmann von "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. Damit sich daran etwas ändere, bräuchte es schon eine Hurrikan-Saison mit historisch hohen Gesamtschäden. Diese seien bisher jedoch nicht eingetreten. (Analyse vom 30.09.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (30.09.2024/ac/a/d)
Michael Herrmann vom Anlegermagazin "Der Aktionär" rät in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (ISIN: DE0008430026, WKN: 843002, Ticker-Symbol: MUV2, NASDAQ OTC-Symbol: MURGF) weiterhin zu kaufen.
Die Hurrikan-Saison in Nordamerika nehme wieder Fahrt auf. Hurrikan Helene habe einige historische Rekordmarken erreicht. Der Rückversicherungsmakler Gallagher Re habe derweil bereits eine erste Schätzung zu den damit verbundenen Kosten für die Versicherer veröffentlicht.
Hurrikan Helene habe am Donnerstagabend kurz nach 23 Uhr Ortszeit als kräftiger Sturm der Kategorie 4 die Big-Bend-Region von Florida getroffen. Mit maximal anhaltenden Windgeschwindigkeiten von 225 km/h sei Helene der stärkste Sturm, der seit 1851 an der Küste des Big Bend auf Land getroffen habe.
Helene sei der vierte Hurrikan, der in der Saison 2024 die US-Golfküste erreicht habe und an Land gegangen sei. Er habe sich rasch intensiviert, als er durch den östlichen Golf von Mexiko gezogen habe, und schließlich die Kategorie 4 erreicht, als er auf Land getroffen habe.
Der schwere Sturm habe an Teilen der Küste des Big Bend in Florida eine verheerende und tödliche Sturmflut ausgelöst. Überschwemmungen könnten dort bis zu sechs Meter über dem Boden reichen.
Berichten zufolge hätten die Wasserpegel in der Tampa Bay Area fast überall die Rekordstände überschritten. Die Region habe mit Pegelständen von fast 2,44 Metern die höchste Sturmflut seit über 80 Jahren erlebt. Die Flut gehe jedoch bereits langsam zurück.
Während die lebensgefährlichen Sturmfluten, Winde und schweren Regenfälle anhalten würden, schwäche sich Helene ab, während sie sich schnell nordostwärts in die Nähe von Valdosta (Georgia) bewege. Dabei erreiche sie maximal anhaltende Windgeschwindigkeiten von 90 Meilen pro Stunde und gelte nun als Sturm der Kategorie 1.
Das genaue Schadensausmaß sei so früh noch nicht bekannt. Der Rückversicherungsmakler Gallagher Re habe aber eine erste Schätzung veröffentlicht. Demnach dürften die durch Helene verursachten Verluste auf dem privaten Versicherungsmarkt bei drei bis sechs Milliarden US-Dollar liegen.
Gerade die Rückversicherer wie Hannover Rück und Munich Re hätten die diesjährige Hurrikan-Saison genau im Blick. Das Wetterphänomen La Niña lasse ein besonders aktives Jahr erwarten. Helene sollte die Anleger allerdings nicht verunsichern. Die Kosten seien relativ niedrig. Zum Vergleich: Der teuerste Hurrikan in der Geschichte der USA sei Hurrikan Katrina gewesen, der 2005 geschätzte Gesamtschäden von etwa 161 Milliarden US-Dollar verursacht habe.
Hannover Rück und Munich Re würden zu den attraktivsten Basisinvestments im DAX zählen. Beide Aktien bleiben ein Kauf, so Michael Herrmann von "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. Damit sich daran etwas ändere, bräuchte es schon eine Hurrikan-Saison mit historisch hohen Gesamtschäden. Diese seien bisher jedoch nicht eingetreten. (Analyse vom 30.09.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (30.09.2024/ac/a/d)
Archivbeitrag vom 30.09.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.