New York (www.aktiencheck.de) - Lockheed Martin-Aktienanalyse von Goldman Sachs:
Goldman Sachs habe das Kursziel für die Aktie von Lockheed Martin Corp. (ISIN: US5398301094, WKN: 894648, Ticker-Symbol: LOM, NYSE-Symbol: LMT) von 464 auf 517 USD erhöht, das "sell"-Rating aber bestätigt. Der Rüstungs- und Technologiekonzern profitiere derzeit von einem starken Anstieg der Nachfrage nach Munition, wodurch das Segment Missiles and Fire Control (MFC) mittelfristig auf ein zweistelliges Wachstum ausgerichtet sei. Gleichzeitig würden jedoch Unsicherheiten beim Wachstum in den größeren Segmenten Aeronautics und Rotary and Mission Systems (RMS) den Gesamtausblick dämpfen. Zudem sehe Goldman Sachs Margenrisiken durch sich verändernde Vertragsbedingungen sowie Gegenwind für den freien Cashflow infolge höherer Investitionsausgaben und der Entwicklung bei Pensionsverpflichtungen, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 02.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Goldman Sachs habe das Kursziel für die Aktie von Lockheed Martin Corp. (ISIN: US5398301094, WKN: 894648, Ticker-Symbol: LOM, NYSE-Symbol: LMT) von 464 auf 517 USD erhöht, das "sell"-Rating aber bestätigt. Der Rüstungs- und Technologiekonzern profitiere derzeit von einem starken Anstieg der Nachfrage nach Munition, wodurch das Segment Missiles and Fire Control (MFC) mittelfristig auf ein zweistelliges Wachstum ausgerichtet sei. Gleichzeitig würden jedoch Unsicherheiten beim Wachstum in den größeren Segmenten Aeronautics und Rotary and Mission Systems (RMS) den Gesamtausblick dämpfen. Zudem sehe Goldman Sachs Margenrisiken durch sich verändernde Vertragsbedingungen sowie Gegenwind für den freien Cashflow infolge höherer Investitionsausgaben und der Entwicklung bei Pensionsverpflichtungen, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 02.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 03.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.