Aktien des Tages

Fraport Aktie: Neuer Deal verleiht Rückenwind

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Fraport-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Carsten Kaletta vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt die Aktie der Fraport AG (ISIN: DE0005773303, WKN: 577330, Ticker-Symbol: FRA, NASDAQ OTC-Symbol: FPRUF) in einer aktuellen Aktienanalyse unter die Lupe.

Fraport-Aktien würden im MDAX weiterhin für Furore sorgen. Nachdem vor gut einem Monat die schleppende Erholung des Passagierverkehrs die Stimmung belastet habe, verleihe ein neuer, positiver Deal den Papieren Rückenwind und treibe sie auf ein Mehrjahreshoch.

Am gestrigen Donnerstag seien die Aktien bereits nach einer neuen Entgeltvereinbarung mit den Frankfurter Airlines um rund fünf Prozent auf 55,00 Euro gestiegen. Am letzten Handelstag der Woche würden sie nun in der Spitze rund neun Prozent zulegen und hätten mit 58,90 Euro (intraday-Hoch) den höchsten Stand seit 2022 erreicht.

Zur Erinnerung: Die Airline-Entgelte würden 2025 im Schnitt um 5,7 Prozent steigen, wobei die Steigerungsrate bis 2028 jährlich abnehme. Über vier Jahre ergebe sich ein durchschnittliches Wachstum von knapp vier Prozent pro Jahr. Jefferies-Analyst Graham Hunt etwa habe die Vereinbarung als "guten Deal" mit attraktiven Preissteigerungen bezeichnet.

Auch andere renommierte Analysten hätten sich optimistisch geäußert: J.P. Morgan-Expertin Elodie Rall habe ihr Kursziel auf 66 Euro erhöht und Fraport als berechenbarsten Anbieter der Branche bewertet. Oddo BHF habe das Ziel auf 61 Euro angehoben, während Goldman Sachs mit einem Kursziel von 87 Euro das Potenzial nahe eines Rekordhochs sehe.

Fraport präsentiere sich derzeit in herausragender Verfassung. Neben dem erfolgreichen Deal sorge auch das Chartbild für Optimismus: Mit dem heutigen Durchbruch des Widerstands um 55,00 Euro sei ein neues Kaufsignal ausgelöst worden.

Investierte Anleger bleiben daher unbedingt an Bord und lassen ihre Gewinne einfach weiterlaufen, so Carsten Kaletta von "Der Aktionär". (Analyse vom 20.12.2024)

Enthält Material von dpa-AFX

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (20.12.2024/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 20.12.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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