Toronto (www.aktiencheck.de) - First Solar-Aktienanalyse von BMO Capital Markets:
BMO Capital Markets habe die Aktie von First Solar Inc. (ISIN: US3364331070, WKN: A0LEKM, Ticker-Symbol: F3A, NASDAQ-Symbol: FSLR) von "outperform" auf "market perform" abgestuft und das Kursziel von 285 auf 263 USD gesenkt. Die Bank habe die Aussagen von Tesla-CEO Elon Musk in der vergangenen Woche zunächst als eher ambitioniert abgetan - es sei um die Möglichkeit gegangen, eine bedeutende, vertikal integrierte Produktionsbasis für Solar-Photovoltaik-Module aufzubauen, um künftig selbst zu produzieren. Musks Bemerkungen während des Tesla-Earnings-Calls würden jedoch darauf hindeuten, dass dies in den nächsten Quartalen wahrscheinlich zu einem ernsthaften Vorhaben werde. BMO erwarte, dass Teslas Aktivitäten die First-Solar-Aktie für einige Zeit belasten und die Anlegerstimmung drücken könnten, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 29.01.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (29.01.2026/ac/a/n)
BMO Capital Markets habe die Aktie von First Solar Inc. (ISIN: US3364331070, WKN: A0LEKM, Ticker-Symbol: F3A, NASDAQ-Symbol: FSLR) von "outperform" auf "market perform" abgestuft und das Kursziel von 285 auf 263 USD gesenkt. Die Bank habe die Aussagen von Tesla-CEO Elon Musk in der vergangenen Woche zunächst als eher ambitioniert abgetan - es sei um die Möglichkeit gegangen, eine bedeutende, vertikal integrierte Produktionsbasis für Solar-Photovoltaik-Module aufzubauen, um künftig selbst zu produzieren. Musks Bemerkungen während des Tesla-Earnings-Calls würden jedoch darauf hindeuten, dass dies in den nächsten Quartalen wahrscheinlich zu einem ernsthaften Vorhaben werde. BMO erwarte, dass Teslas Aktivitäten die First-Solar-Aktie für einige Zeit belasten und die Anlegerstimmung drücken könnten, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 29.01.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (29.01.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 29.01.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.