New York (www.aktiencheck.de) - FedEx-Aktienanalyse von Sanford C. Bernstein & Co:
Die Analysten von Sanford C. Bernstein & Co stufen die Aktie von FedEx Corporation (ISIN: US31428X1063, WKN: 912029, Ticker-Symbol: FDX, NYSE-Symbol: FDX) von "market perform" auf "outperform" hoch und setzen das Kursziel von 427 USD - nach zuvor 306 USD.
Die Aktie könne "weiterhin gut laufen", da sich die Fundamentaldaten im Paketgeschäft verbessern und der geplante Freight-Spin-off FedEx einzigartig attraktiv in einem Markt machen würden, der nach zyklischem Engagement suche, erkläre Bernstein in einer Research-Note an Investoren. Nach einer Aktualisierung seines Sum-of-the-Parts-Bewertungsmodells sei Bernstein der Ansicht, dass die Aktie kurz- bis mittelfristig die Marke von 400 USD überschreiten könne.
📌 FedEx Einschätzung im Überblick:
• Kursziel: ⬆️ 427 USD (zuvor: 306 USD)
• Rating: 🟢 "outperform" (Upgrade)
• Analyst: 🏛️ Bernstein | 03.02.2026
--------------------
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Die Analysten von Sanford C. Bernstein & Co stufen die Aktie von FedEx Corporation (ISIN: US31428X1063, WKN: 912029, Ticker-Symbol: FDX, NYSE-Symbol: FDX) von "market perform" auf "outperform" hoch und setzen das Kursziel von 427 USD - nach zuvor 306 USD.
Die Aktie könne "weiterhin gut laufen", da sich die Fundamentaldaten im Paketgeschäft verbessern und der geplante Freight-Spin-off FedEx einzigartig attraktiv in einem Markt machen würden, der nach zyklischem Engagement suche, erkläre Bernstein in einer Research-Note an Investoren. Nach einer Aktualisierung seines Sum-of-the-Parts-Bewertungsmodells sei Bernstein der Ansicht, dass die Aktie kurz- bis mittelfristig die Marke von 400 USD überschreiten könne.
📌 FedEx Einschätzung im Überblick:
• Kursziel: ⬆️ 427 USD (zuvor: 306 USD)
• Rating: 🟢 "outperform" (Upgrade)
• Analyst: 🏛️ Bernstein | 03.02.2026
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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 03.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.