Kulmbach (www.aktiencheck.de) - E.ON-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Maximilian Völkl vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der E.ON SE (ISIN: DE000ENAG999, WKN: ENAG99, Ticker-Symbol: EOAN, NASDAQ OTC-Symbol: ENAKF) unter die Lupe.
Nach dem Mehrjahreshoch im September habe die E.ON-Aktie zuletzt etwas in den Konsolidierungsmodus geschalten. Die abgeschwächte Zinssenkungsfantasie habe auf den Kurs des Versorgers gedrückt. Derweil drohe die geplante Übernahme des Energieversorgers Gasag durch das Land Berlin zu scheitern.
Einem Bericht der "Berliner Morgenpost" zufolge würden v.a. E.ON und Engie zögern, ihre jeweiligen Anteile an die Landesregierung zu verkaufen. Kreise aus den Koalitionsspitzen hätten die Vorgänge auf Anfrage bestätigt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft habe ein mögliches Scheitern nicht kommentiert und auf Gespräche verwiesen, die derzeit mit den Anteilseignern E.ON, Engie und Vattenfall geführt würden. "Diese Gespräche dauern noch an und unterliegen der Vertraulichkeit", habe es geheißen.
Gasag gehöre zu jeweils rund einem Drittel den Energiekonzernen Vattenfall, E.ON und Engie. Mit der Übernahme des Berliner Fernwärmenetzes vom schwedischen Anbieter Vattenfall habe sich das Land Berlin auch eine Übernahmeoption von dessen Gasag-Anteile gesichert. Die Frist dafür sei Ende September ausgelaufen. Vattenfall habe sie nun um zwei Monate bis Ende November verlängert.
Auf den Kurs habe zuletzt aber die nachlassende Zinssenkungsfantasie gedrückt. Kurzfristig habe sich das Bild bei E.ON etwas eingetrübt. Doch für konservative Anleger bleibe der DAX-Titel langfristig interessant. Das stabile Geschäftsmodell und die attraktiven Dividenden sollten für steigende Kurse sorgen. Der Stoppkurs liege unverändert bei 11 Euro, so Maximilian Völkl vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 22.10.2024)
(Mit Material von dpa-AFX)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (22.10.2024/ac/a/d)
Maximilian Völkl vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der E.ON SE (ISIN: DE000ENAG999, WKN: ENAG99, Ticker-Symbol: EOAN, NASDAQ OTC-Symbol: ENAKF) unter die Lupe.
Nach dem Mehrjahreshoch im September habe die E.ON-Aktie zuletzt etwas in den Konsolidierungsmodus geschalten. Die abgeschwächte Zinssenkungsfantasie habe auf den Kurs des Versorgers gedrückt. Derweil drohe die geplante Übernahme des Energieversorgers Gasag durch das Land Berlin zu scheitern.
Einem Bericht der "Berliner Morgenpost" zufolge würden v.a. E.ON und Engie zögern, ihre jeweiligen Anteile an die Landesregierung zu verkaufen. Kreise aus den Koalitionsspitzen hätten die Vorgänge auf Anfrage bestätigt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft habe ein mögliches Scheitern nicht kommentiert und auf Gespräche verwiesen, die derzeit mit den Anteilseignern E.ON, Engie und Vattenfall geführt würden. "Diese Gespräche dauern noch an und unterliegen der Vertraulichkeit", habe es geheißen.
Gasag gehöre zu jeweils rund einem Drittel den Energiekonzernen Vattenfall, E.ON und Engie. Mit der Übernahme des Berliner Fernwärmenetzes vom schwedischen Anbieter Vattenfall habe sich das Land Berlin auch eine Übernahmeoption von dessen Gasag-Anteile gesichert. Die Frist dafür sei Ende September ausgelaufen. Vattenfall habe sie nun um zwei Monate bis Ende November verlängert.
Auf den Kurs habe zuletzt aber die nachlassende Zinssenkungsfantasie gedrückt. Kurzfristig habe sich das Bild bei E.ON etwas eingetrübt. Doch für konservative Anleger bleibe der DAX-Titel langfristig interessant. Das stabile Geschäftsmodell und die attraktiven Dividenden sollten für steigende Kurse sorgen. Der Stoppkurs liege unverändert bei 11 Euro, so Maximilian Völkl vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 22.10.2024)
(Mit Material von dpa-AFX)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (22.10.2024/ac/a/d)
Archivbeitrag vom 22.10.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.