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Deutsche Telekom Aktie: Konter zum Wochenstart - Chartanalyse

Zürich (www.aktiencheck.de) - Deutsche Telekom-Chartanalyse der UBS:

Mit einem Kursplus von 1,6% hat sich die Aktie der Deutsche Telekom AG (ISIN: DE0005557508, WKN: 555750, Ticker-Symbol: DTE, NASDAQ OTC-Symbol: DTEGF) gestern zurück über die langfristige 200-Tage-Linie geschoben, wie aus der Veröffentlichung "KeyInvest DailyTrader" der UBS hervorgeht.

Rückblick: Die Telekom-Aktie sei in der zweiten Juni-Woche (-9,2%) unter Druck geraten und habe dabei gleich mehrere wichtige Chartmarken unterboten. Im Tief sei es sogar bis auf 30,16 EUR zurückgegangen, ehe sich die Kurse in der vergangenen Handelswoche knapp unterhalb der langfristigen 200-Tage-Linie hätten stabilisieren können. Am gestrigen Montag sei es schließlich zu einer Aufwärtsreaktion gekommen, in der sich die Kurse zurück über den GD200 und das Vorjahreshoch hätten schieben können.

Ausblick: Im Chart der Telekom-Aktie müsse sich nun zeigen, ob nach dem festeren Wochenstart jetzt auch eine größere Erholung angestoßen werden könne.

• Das Long-Szenario: Um den Trendwechsel an der 200-Tage-Linie zu bestätigen, sollten die Kurse im nächsten Schritt zurück über die März-Abwärtstrendgerade und das Mai-Tief bei 31,27 EUR steigen. Darüber hinaus wäre ein Hochlauf bis zur 50-Tage-Linie (aktuell bei 32,28 EUR) möglich, ehe das März-Tief bei 32,56 EUR, das Zwischenhoch vom 24. April bei 32,90 EUR und der GD100 (32,96 EUR) bremsend wirken dürften. Könne diese Widerstandsbarriere überboten werden, wären danach weitere Kursgewinne bis zum derzeitigen Juni-Top bei 34,22 EUR denkbar.

• Das Short-Szenario: Würden die Kurse indes erneut unter das Vorjahreshoch bei 30,78 EUR und die 200-Tage-Linie (30,71 EUR) zurückfallen, könnte die 30 EUR-Marke auf den Prüfstand gestellt werden. Darunter wäre eine kleine Unterstützung am Zwischentief vom 24. Januar bei 29,24 EUR zu finden, bevor das Dezember-Tief bei 28,48 EUR mit dem April-Tief bei 28,45 EUR in den Fokus rücken würde. Breche die Aktie dort nach unten durch, könnte das offene Gap vom 14. November geschlossen werden. (Analyse vom 24.06.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (24.06.2025/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 24.06.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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