Aktien des Tages

Boeing Aktie erholt sich trotz Schulden und Streik - Mega-Kapitalerhöhung geplant

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Boeing-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt die Aktie von The Boeing Company (ISIN: US0970231058, WKN: 850471, Ticker-Symbol: BCO, NYSE-Symbol: BA) in einer aktuellen Aktienanalyse unter die Lupe.

Der Flugzeug-Hersteller kämpfe weiterhin mit Qualitätsproblemen. Zehntausende Mitarbeiter würden derzeit für mehr Geld streiken - das Boeing offenbar nicht habe. Bloomberg-Informationen zufolge stehe Boeing kurz vor der Herabstufung seiner Kreditwürdigkeit auf Ramsch-Niveau. Der Konzern plane nun, massenhaft neue Aktien auszugeben. Doch die Aktie steige am Dienstag.

Wie Insider berichten würden, erwäge Boeing in naher Zukunft eine Mega-Kapitalerhöhung. Mindestens zehn Milliarden Dollar wolle sich der ehemals weltgrößte Luft- und Raumfahrt-Konzern durch den Verkauf neuer Aktien beschaffen. Bloomberg schreibe unter Berufung auf informierte Personen, so wolle der Flugzeug-Hersteller seine durch den laufenden Streik erschöpften Barreserven wieder auffüllen.

Die massive Erhöhung des Eigenkapitals werde wahrscheinlich frühestens in einem Monat erfolgen, vorausgesetzt, dass der Flugzeug-Hersteller den Streik beenden könne. Rund von 33.000 Arbeitnehmer würden derzeit für massive Lohnerhöhungen streiken. Ein Boeing-Angebot von 30 Prozent Lohnplus über die nächsten vier Jahre sei abgelehnt worden, die Arbeiter würden auf 40 Prozent mehr beharren. Die finanziellen Auswirkungen des Streiks könne Boeing derzeit noch nicht abschätzen.

Boeing-Finanzvorstand, Brian West, habe vor wenigen Wochen noch keine direkte Antwort gehabt auf die Frage, ob Boeing bis zum Jahresende oder Anfang 2025 möglicherweise Fremd- oder Eigenkapital aufnehmen müsse. "Erstens wollen wir dem Investment-Grade-Rating Vorrang einräumen. Und zweitens wollen wir es dem Werk und der Lieferkette ermöglichen, sich zu stabilisieren", habe er gesagt und sich dabei auf den laufenden Streik bezogen.

Der Flugzeughersteller stehe unter Druck, weil die Produktion seiner umsatzstärksten 737-Max-Jets nach einem Zwischenfall im Januar eingebrochen sei. Damals sei eine Türverkleidung eines neuen Modells während des Flugs herausgebrochen. Nun habe Boeing mit den bevorstehenden Fälligkeiten seiner Schulden zu kämpfen. Knapp 4,6 Milliarden Dollar an Anleihen und Krediten würden bis Ende 2025 fällig.

Der Konzern sei insgesamt mit rund 60 Milliarden Dollar hoch verschuldet und habe in der ersten Jahreshälfte 2024 einen operativen Cashflow-Verlust von mehr als 7 Milliarden Dollar verzeichnet. Branchenexperten würden davon ausgehen, dass Boeing wohl noch bis Ende 2024 neue Barmittel auftreiben müsse. Analysten würden davon ausgehen, dass das Unternehmen zwischen 10 und 12 Milliarden Dollar brauche.

Mit der Ausgabe von neuen Aktien werde bekanntlich der Gewinn verwässert, was normalerweise der Grund für Aktienverkäufe und entsprechende Kursrückgänge sei. Doch am Dienstag lege die Boeing-Aktie zu, gehöre mit einem Kursplus von zeitweilig etwa zwei Prozent auf 156,40 Dollar zu den Tagessiegern im Dow Jones. Zuvor habe der Wert bei 149,50 Dollar ein neues Zwei-Jahres-Tief markiert.

Die US-Bank J.P. Morgan habe ihre Einstufung für Boeing heute mit "overweight" bestätigt und bleibe bei einem Kursziel von 235 US-Dollar. Eine mögliche Kapitalerhöhung wäre keine Überraschung, auch wenn damit einige Fragen verbunden wären, habe Analyst Seth Seifman in einer aktuellen Studie geschrieben.

Dass die Boeing-Aktie trotz der wahrscheinlichen Mega-Kapitalerhöhung zulege, liege offenbar an Käufern, die den Boeing-Kurs vor einer Bodenbildung sähen. Der Blick auf den Chart offenbare jedoch: Das sei reine Spekulation. Der Abwärtstrend sei weiterhin intakt, das Unternehmen trotz neuer Führung und diverser Bemühungen, die Qualitätsprobleme in den Griff zu bekommen weiterhin angeschlagen.

"Der Aktionär" rät auch auf dem gedrückten Niveau noch nicht zu einem Einstieg, so Martin Mrowka von "Der Aktionär" zur Boeing-Aktie. Konkurrent Airbus sei hingegen deutlich besser aufgestellt. (Analyse vom 01.10.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (01.10.2024/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 01.10.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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