Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Basler-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt im Interview mit "Der Aktionär TV" die Aktie der Basler AG (ISIN: DE0005102008, WKN: 510200, Ticker-Symbol: BSL) unter die Lupe.
Basler sei ein Fallen Angel. Das Ahrensburger Unternehmen sei in industriellen Herstellungsprozessen in Sachen Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung unterwegs. In Zeiten von Big Data, Digitalisierung und Industrie 4.0 seien das zwar boomende Trendthemen. Operativ sei es jedoch bei Basler alles andere als rund gelaufen. Die Stimmung könnte aber drehen, so Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im Interview mit "Der Aktionär TV". (Analyse vom 23.01.2024)
Hinweis auf Interessenkonflikte: Aktien von Basler befinden sich in einem Real-Depot der Börsenmedien AG.
Das vollständige Interview mit Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im "Der Aktionär TV" können Sie HIER abrufen.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (24.01.2025/ac/a/nw)
Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt im Interview mit "Der Aktionär TV" die Aktie der Basler AG (ISIN: DE0005102008, WKN: 510200, Ticker-Symbol: BSL) unter die Lupe.
Basler sei ein Fallen Angel. Das Ahrensburger Unternehmen sei in industriellen Herstellungsprozessen in Sachen Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung unterwegs. In Zeiten von Big Data, Digitalisierung und Industrie 4.0 seien das zwar boomende Trendthemen. Operativ sei es jedoch bei Basler alles andere als rund gelaufen. Die Stimmung könnte aber drehen, so Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im Interview mit "Der Aktionär TV". (Analyse vom 23.01.2024)
Hinweis auf Interessenkonflikte: Aktien von Basler befinden sich in einem Real-Depot der Börsenmedien AG.
Das vollständige Interview mit Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im "Der Aktionär TV" können Sie HIER abrufen.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (24.01.2025/ac/a/nw)
Archivbeitrag vom 24.01.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.