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Arrowhead Pharmaceuticals Aktie: Mit twitter teilen Nachricht senden Gute Nachrichten

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Arrowhead Pharmaceuticals-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Michel Doepke vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie von Arrowhead Pharmaceuticals Inc. (ISIN: US04280A1007, WKN: A2AGYB, Ticker-Symbol: HDP1, NASDAQ-Symbol: ARWR) unter die Lupe.

Gute Nachrichten von Arrowhead Pharmaceuticals am Freitagabend: Die US-Gesundheitsbehörde FDA habe den Antrag auf Marktzulassung des Unternehmens für Plozasiran zur Behandlung von Patienten mit einer seltenen Lebererkrankung zur Prüfung angenommen. Damit gehe Arrowhead Pharmaceuticals einen weiteren Schritt in Richtung Vertriebsgenehmigung. Bis zum 18. November 2025 werde die FDA nun eine Zulassungsentscheidung treffen.

Arrowhead Pharmaceuticals plane im laufenden Jahr, weitere Zulassungsanträge für Plozasiran in dieser Indikation bei anderen zuständigen Behörden zu stellen. Es könnte das erste RNAi-Medikament von der Biotech-Schmiede sein, das auf den Markt komme.

Laufe alles nach Plan, könnten weitere Produkte schon bald in den Zulassungsprozess übergehen. Die Pipeline von Arrowhead Pharmaceuticals sei prall gefüllt. Mehrere Projekte würden sich in Phase-2- respektive Phase-3-Studien befinden. Dabei würden die Amerikaner nicht nur den Bereich mit Lebererkrankungen abdecken, sondern würden auch Programme bei Lungenerkrankungen, Muselerkrankungen oder Adipositas vorantreiben.

Arrowhead Pharmaceuticals habe zuletzt geliefert und u.a. einen lukrativen Deal mit Sarepta Therapeutics eingefädelt. Nur die Aktie wolle noch nicht so recht Fahrt aufnehmen. Das könne sich aber schnell ändern. Der spekulative Titel sei als Favorit für das laufende Jahr vorgestellt worden, so Michel Doepke vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 20.01.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (20.01.2025/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 20.01.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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