Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Agnico Eagle Mines-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Markus Bußler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt im "Der Aktionär TV" die Aktie von Agnico Eagle Mines Ltd. (ISIN: CA0084741085, WKN: 860325, Ticker-Symbol: AE9, Toronto Stock Exchange-Symbol: AEM, NYSE-Symbol: AEM) unter die Lupe.
Der weltweit drittgrößte Goldproduzent habe sehr gute Zahlen gemeldet. Agnico Eagle Mines habe die Analystenschätzungen schlagen können und auch die Prognose bestätigt. Dazu sei es das vierte Quartal in Folge mit einem Rekord beim Free Cashflow gewesen. Die Zahlen von Agnico Eagle Mines seien ein Indiz dafür, dass die Probleme bei Newmont hausgemacht seien und nicht zu einem Flächenbrand in der Branche führen würden, so Markus Bußler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im "Der Aktionär TV". (Analyse vom 31.10.2024)
Die Sendung mit Markus Bußler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im "Der Aktionär TV" können Sie HIER abrufen.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (03.11.2024/ac/a/n)
Markus Bußler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt im "Der Aktionär TV" die Aktie von Agnico Eagle Mines Ltd. (ISIN: CA0084741085, WKN: 860325, Ticker-Symbol: AE9, Toronto Stock Exchange-Symbol: AEM, NYSE-Symbol: AEM) unter die Lupe.
Der weltweit drittgrößte Goldproduzent habe sehr gute Zahlen gemeldet. Agnico Eagle Mines habe die Analystenschätzungen schlagen können und auch die Prognose bestätigt. Dazu sei es das vierte Quartal in Folge mit einem Rekord beim Free Cashflow gewesen. Die Zahlen von Agnico Eagle Mines seien ein Indiz dafür, dass die Probleme bei Newmont hausgemacht seien und nicht zu einem Flächenbrand in der Branche führen würden, so Markus Bußler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im "Der Aktionär TV". (Analyse vom 31.10.2024)
Die Sendung mit Markus Bußler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" im "Der Aktionär TV" können Sie HIER abrufen.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (03.11.2024/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 03.11.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.