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Dämpfer für Ryanair im Streit um Hilfen für KLM und Condor

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um millionenschwere deutsche staatliche Hilfen für die Fluggesellschaft Condor während der Corona-Pandemie ist Ryanair <IE00BYTBXV33> endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob ein früheres Urteil zugunsten Ryanairs auf und wies die Klage der Airline gegen die Genehmigung der Unterstützung durch die EU-Kommission vollständig ab. In einem zweiten Verfahren um Staatshilfen für die niederländische Gesellschaft KLM muss sich die Vorinstanz noch einmal mit einer Klage von Ryanair beschäftigen, entschied der EuGH zudem.

Bei Condor ging es um 321 Millionen Euro, die der Fluggesellschaft bei ihrer Umstrukturierung helfen sollten. Condor war nach der Insolvenz der früheren Muttergesellschaft Thomas Cook in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die deutsche Fluggesellschaft teilte auf Anfrage der dpa mit, dass die Beihilfe inzwischen zurückgezahlt worden sei.

Warum klagte Ryanair?

Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin für die Genehmigung solcher Beihilfen zuständig ist, gab grünes Licht für die Hilfe. Ryanair zog dagegen vor Gericht, weil die Airline die Prüfung der Kommission für nicht ausreichend hielt. Das Gericht der EU gab Ryanair 2024 recht, weil es Zweifel daran hatte, ob die Bedingungen für die Beihilfe ausreichend geprüft worden waren. Unter anderem ging es um die Frage, ob Deutschland im Gegenzug angemessen von einem möglichen späteren Wertzuwachs von Condor profitieren würde.

Die Luxemburger Richter kamen nun zu einem anderen Ergebnis: Das Gericht habe in seinem Urteil zu Unrecht angenommen, dass die Kommission diese Frage nicht ausreichend geprüft habe. Laut EuGH durfte die Kommission davon ausgehen, dass die Prüfung bei Condor nicht nötig war.

Anderer Fall bei KLM

Bei KLM ging es um eine Staatshilfe der Niederlande aus dem Jahr 2020 in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Das Gericht kippte 2024 in erster Instanz die Genehmigung der EU-Kommission. Nach Auffassung der Richter hätte die Kommission prüfen müssen, ob die Konzernmutter Air France-KLM und Air France von der Hilfe profitierten.

Im Fall von KLM wies der EuGH die Klage von Ryanair teilweise ab: Das Gericht hätte in erster Instanz bei der Frage zu Air France-KLM <FR001400J770> und Air France die Beurteilung der Kommission nicht durch seine eigene ersetzen dürfen. Im Übrigen verwies der EuGH den Fall an das Gericht zurück, damit dieses über den Teil der Klage von Ryanair neu entscheidet, der in seinem vorherigen Urteil nicht geprüft worden war./bro/DP/jha

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